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EU-Logo für Lebensmittel aus dem ökologischen Anbau:

 
Viele Verbraucher würden gerne Lebensmittel aus dem ökologischen Anbau kaufen. Sie zweifeln jedoch daran, ob die Produkte, die mit "öko", "biologisch", "organisch" werben, auch wirklich aus dem ökologischen Anbau stammen. Und: Der hohe Preis für den Öko-Joghurt, Bio-Brot und Müsli aus biologischem Anbau lassen dann auch viele beim Kauf zurückschrecken.


Wo "Öko" und "Bio" drauf steht, muss auch "Öko" und "Bio" drin sein, das besagt die seit 1993 gültige Europäische Öko-Verordnung. Sie legt die Mindeststandards für Lebensmittel aus dem ökologischen Landbau fest. Diese gelten derzeit nur für pflanzliche Lebensmittel, ab August 2000 jedoch auch für Lebensmittel tierischer Herkunft.

Eine einheitliche Kennzeichnung, wie bereits in Deutschland durch das Öko-Prüfzeichen geschehen, war auch auf europäischer Ebene notwendig. Nun hat sich die Europäische Kommission auf ein einheitliches Label für Produkte aus dem ökologischen Landbau geeinigt.

Das Logo ist an das EU-Zeichen zur Herkunftssicherung angelehnt. Es enthält das 12-Sterne Symbol der EU, in deren Mitte sich eine Ähre befindet und um deren Rand ein Schriftzug "ökologischer Landbau", "organic farming" - je nach Land und Sprache - verläuft. Das Label kann sowohl farbig (blau/grün) als auch schwarz/weiß angebracht werden.


Das EU-Label für Lebensmittel aus dem ökologischen Anbau darf nur verwendet werden, wenn mindestens 95% der Zutaten aus dem biologischen Anbau stammen. Die Kennzeichnung ist freiwillig. Es stellt für den Verbraucher eine zusätzliche Orientierungshilfe im Wirrwarr der Label, Logos und Zeichen dar, es erleichtert ihm die Kaufentscheidung und garantiert für die Echtheit des Produktes. Insbesondere wenn es um Lebensmittel aus anderen europäischen Ländern geht, deren Anbauverbände den meisten Konsumenten in Deutschland nicht bekannt sind, ist das neue EU-Label für den Verbraucher hilfreich.

Deutsche Ökoprodukte können bereits seit einiger Zeit an dem bundeseinheitlichen Öko-Prüfzeichen der CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft) und der AGÖL (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Anbau) erkannt werden. Die Vergabe dieses Zeichens ist jedoch an die strengeren Rahmenrichtlinien für Erzeugung und Verarbeitung der AGÖL gebunden; diese beinhalten selbstverständlich auch die Mindestanforderungen der EU. Das EU-Label darf zusätzlich angebracht werden, so dass in ganz Europa die Öko-Produkte als solche erkannt werden können.

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