Herkunftsbezeichnung
"Bayerisches Bier" geschützt:
Wo Bayerisches
Bier draufsteht, muss auch bayerisches Bier drin sein.
Die Bezeichnung "Bayerisches Bier" ist seit Juni 2001 eine "geschützte geographische
Angabe (g.g.A.)". Damit
wird sichergestellt, dass nur Bier, das in Bayerischen Sudkesseln nach dem deutschen
Reinheitsgebot gebraut wurde, als "bayerisches Bier" bezeichnet werden darf. Andere
Lebensmittel, die die "Geschützte geographische Angabe" tragen, sind zum Beispiel:
"Schwarzwälder Schinken", "Newcastle Brown Ale", "Navarra Spargel",
"Nürnberger Lebkuchen".
Die "geschützte geographische Angabe (g.g.A.)" bezeichnet Produkte,
bei denen mindestens eine der Produktionstufen, Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung,
eine Verbindung mit dem Herkunftsgebiet hat oder es kann sich um ein Erzeugnis
mit einem besonderen Renommé handeln.
Außer mit der "geschützten geographischen Angabe (g.g.A.)" kann noch mit
"zwei weiteren Bezeichnungen der "geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.)"
und der "geschützten traditionellen Spezialität (g.t.S.)" geworben werden.
Das EU-Label
"geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" dürfen nur Produkte tragen, die
eng mit der Region, deren Namen sie tragen, verbunden sind. Sowohl die Verarbeitung
des Produktes als auch die Zutaten müssen aus der entsprechenden Region stammen.
Lebensmittel
mit der "Geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.)" sind zum Beispiel: "Gorgonzola",
"Allgäuer Emmentaler", "Parma-Schinken". Die
Anforderungen an die "geschützte geographische Angabe (g.g.A.)" sind geringer
als an die "Geschütze Ursprungsbezeichnung". Im Gegensatz zur "Geschützten geographischen
Angabe" und zur "Geschützten Ursprungsbezeichnung" bezieht sich die "garantiert
traditionelle Spezialität (g.t.S.)" nicht auf ein geographisches Herkunftsgebiet,
sondern sie hebt eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren
hervor.
Lebensmittel, die die "Geschützte traditionelle Spezialität" tragen, sind zum
Beispiel: "Mozarella", "Jamón Serrano", "Traditional Farmfresh
Turkey", "Leche certificada de Granja". Die
Verwendungen der Bezeichnungen "Geschützte Ursprungsbezeichnung", "Geschützte
geographische Angabe" und "Garantiert traditionelle Spezialität" sind freiwillig.
Sie müssen jedoch von der Europäischen Kommission genehmigt werden und in ein
zentrales Register eingetragen werden. In der Europäischen Union gibt rund 400
regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel, davon sind etwa 60 aus Deutschland.
Produkte
mit Herkunftsbezeichnungen können zusätzlich zum eingetragenem Namen die Kürzel
"g.U.", "g.t.S." und "g.g.A." und das entsprechende Logo tragen.
Logos
der Herkunftsbezeichnungen:
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CZ
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EST
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GB
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GR
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I
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IRL
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LT
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LV
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M
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NL
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P
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PL
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