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Herkunftsbezeichnung "Bayerisches Bier" geschützt:
Wo Bayerisches Bier draufsteht, muss auch bayerisches Bier drin sein.

Die Bezeichnung "Bayerisches Bier" ist seit Juni 2001 eine "geschützte geographische Angabe (g.g.A.)".

Damit wird sichergestellt, dass nur Bier, das in Bayerischen Sudkesseln nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde, als "bayerisches Bier" bezeichnet werden darf.

Andere Lebensmittel, die die "Geschützte geographische Angabe" tragen, sind zum Beispiel: "Schwarzwälder Schinken", "Newcastle Brown Ale", "Navarra Spargel", "Nürnberger Lebkuchen".

Die "geschützte geographische Angabe (g.g.A.)" bezeichnet Produkte, bei denen mindestens eine der Produktionstufen, Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, eine Verbindung mit dem Herkunftsgebiet hat oder es kann sich um ein Erzeugnis mit einem besonderen Renommé handeln.

Außer mit der "geschützten geographischen Angabe (g.g.A.)" kann noch mit "zwei weiteren Bezeichnungen der "geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.)" und der "geschützten traditionellen Spezialität (g.t.S.)" geworben werden.

Das EU-Label "geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" dürfen nur Produkte tragen, die eng mit der Region, deren Namen sie tragen, verbunden sind. Sowohl die Verarbeitung des Produktes als auch die Zutaten müssen aus der entsprechenden Region stammen.

Lebensmittel mit der "Geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.)" sind zum Beispiel: "Gorgonzola", "Allgäuer Emmentaler", "Parma-Schinken".

Die Anforderungen an die "geschützte geographische Angabe (g.g.A.)" sind geringer als an die "Geschütze Ursprungsbezeichnung". Im Gegensatz zur "Geschützten geographischen Angabe" und zur "Geschützten Ursprungsbezeichnung" bezieht sich die "garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)" nicht auf ein geographisches Herkunftsgebiet, sondern sie hebt eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren hervor.

Lebensmittel, die die "Geschützte traditionelle Spezialität" tragen, sind zum Beispiel: "Mozarella", "Jamón Serrano", "Traditional Farmfresh Turkey", "Leche certificada de Granja".

Die Verwendungen der Bezeichnungen "Geschützte Ursprungsbezeichnung", "Geschützte geographische Angabe" und "Garantiert traditionelle Spezialität" sind freiwillig. Sie müssen jedoch von der Europäischen Kommission genehmigt werden und in ein zentrales Register eingetragen werden. In der Europäischen Union gibt rund 400 regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel, davon sind etwa 60 aus Deutschland.

Produkte mit Herkunftsbezeichnungen können zusätzlich zum eingetragenem Namen die Kürzel "g.U.", "g.t.S." und "g.g.A." und das entsprechende Logo tragen.

 

Logos der Herkunftsbezeichnungen:


Deutschland

D




Bulgarien

CZ


Tschechien

CZ




Dänemark

DK




Spanien

E




Estland

EST




Frankreich

F




Finnland

FIN




Großbritannien

GB




Griechenland

GR




Italien

I




Irland

IRL


Ungarn

H




Litauen

LT




Lettland

LV




Malta

M




Niederlande

NL




Portugal

P




Polen

PL




Rumänien

RO


Schweden

S




Slowakei

SK




Slowenien

SLO



 


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