FRAGEN
und ANTWORTEN Wie
werden Zusatzstoffe gekennzeichnet?
In der Zutatenliste, die auf jedem fertigverpackten Lebensmittel stehen muss,
werden Zusatzstoffe entweder mit einer E-Nummer, die in allen Mitgliedsstaaten
gleich ist oder ihrem Namen aufgeführt. Da Zusatzstoffe meist nur in sehr kleinen
Mengen verwendet werden, findet man sie meistens am Ende der Zutatenliste. Dem
Hersteller bleibt es dabei überlassen, ob er den Zusatzstoff mit der E-Nummer
oder mit dem entsprechenden Namen auf der Verpackung nennen will. Da E-Nummern
inzwischen ein schlechtes Image haben, wird stattdessen häufig lieber der Name
des Zusatzstoffes genannt, z.B. Zuckerkulör statt E 150 oder Citronensäure statt
E330. Das ist auch im Europäischen Ausland üblich. Wie
wird lose Ware gekennzeichnet? Auch
lose Ware ist von der Kennzeichnung nicht völlig ausgenommen. Durch einen Aushang,
ein Computerdisplay oder ein Schild an der Ware müssen die verwendeten Zusatzstoffe
angegeben werden. Allerdings reicht es, nur die Klassenbezeichnungen wie z.B.
"mit Farbstoff", "mit Konservierungstoff", "mit Antioxidationsmittel" oder die
Art der Behandlung wie z.B. "geschwefelt", "gewachst" zu nennen.
Wann müssen Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet werden? Zusatzstoffe
müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie keine technologische Wirkung im Endprodukt
mehr haben und wenn es sich um kleine Verpackungen oder kleine Figuren handelt.
Auch Enzyme und technische Hilfsstoffe, die im Endprodukt keine technologische
Wirkung mehr haben, müssen nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Was
sagt das Gesetz? Die
gesetzliche Grundlage für den Einsatz bilden die seit 1998 europaweit gültigen
EG-Richtlinien zu Zusatzstoffen, die in Deutschland in die Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung
umgesetzt wurden. Sie regelt, welche Zusatzstoffe verwendet werden dürfen, in
welcher Menge sie zugesetzt werden dürfen und für welche Lebensmittel sie erlaubt
sind. Grundsätzlich
dürfen Lebensmitteln nur die gesetzlich erlaubten Zusatzstoffe zugesetzt werden.
Dabei gilt: Die Verwendung muss technologisch notwendig und gesundheitlich unbedenklich
sein.
Sind Zusatzstoffe gesundheitlich bedenklich? Zusatzstoffe
dürfen nur in bestimmten Höchstmengen den Lebensmitteln zugesetzt werden, die
bei lebenslanger täglicher Zufuhr als sicher gelten. Für die meisten Zusatzstoffe
werden zunächst Fütterungsversuche mit Tieren durchgeführt. Die Dosis, bei der
auch in den empfindlichsten Tierversuchen keine negativen Wirkungen mehr beobachtet
wurden, wird noch einmal durch den Sicherheitsfaktor 100 geteilt und ergibt den
so genannten ADI-Wert. Das Kürzel steht für acceptable daily
intake oder duldbare tägliche Aufnahmemenge und wird in mg/kg Körpergewicht
angegeben. Ganz
ohne Probleme ist diese Vorgehensweise jedoch nicht, da sich Tierversuche nie
vollkommen auf den Menschen übertragen lassen und auch die Kenntnisse über Wechselwirkungen
verschiedener Stoffe miteinander nur gering sind. Individuelle Empfindlichkeiten
wie Allergien oder Unverträglichkeiten können in dieser Berechnung ebenfalls nicht
berücksichtigt werden.
Sind Zusatzstoffe für Kinder gesundheitlich unbedenklich?
Viele Zusatzstoffe werden gerade von Kindern in zu großen Mengen konsumiert. Sie
essen besonders gerne die Lebensmittel, deren Herstellung ohne den reichlichen
Einsatz von Zusatzstoffen nicht möglich wäre, z.B. knallbunte Lollys, künstlich
gesüßte Limos, oder schaumige Desserts. Untersuchungen in einigen EU-Staaten haben
ergeben, dass je nach Essgewohnheiten Kinder häufig die zulässigen Höchstmengen
beim Verzehr von Zusatzstoffen überschreiten.
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