logo_ECCnetEVZ-Logo


Auto & Verkehr
Reise & Freizeit
Produkte & Kennzeichnung
Markt & Recht
Finanzen
Gesundheit






Publikationen
Adressen & Links
Presse



FRAGEN und ANTWORTEN
 
Wie werden Zusatzstoffe gekennzeichnet?

In der Zutatenliste, die auf jedem fertigverpackten Lebensmittel stehen muss, werden Zusatzstoffe entweder mit einer E-Nummer, die in allen Mitgliedsstaaten gleich ist oder ihrem Namen aufgeführt. Da Zusatzstoffe meist nur in sehr kleinen Mengen verwendet werden, findet man sie meistens am Ende der Zutatenliste. Dem Hersteller bleibt es dabei überlassen, ob er den Zusatzstoff mit der E-Nummer oder mit dem entsprechenden Namen auf der Verpackung nennen will. Da E-Nummern inzwischen ein schlechtes Image haben, wird stattdessen häufig lieber der Name des Zusatzstoffes genannt, z.B. Zuckerkulör statt E 150 oder Citronensäure statt E330. Das ist auch im Europäischen Ausland üblich.
 

Wie wird lose Ware gekennzeichnet?

Auch lose Ware ist von der Kennzeichnung nicht völlig ausgenommen. Durch einen Aushang, ein Computerdisplay oder ein Schild an der Ware müssen die verwendeten Zusatzstoffe angegeben werden. Allerdings reicht es, nur die Klassenbezeichnungen wie z.B. "mit Farbstoff", "mit Konservierungstoff", "mit Antioxidationsmittel" oder die Art der Behandlung wie z.B. "geschwefelt", "gewachst" zu nennen.
 

Wann müssen Zusatzstoffe nicht gekennzeichnet werden?

Zusatzstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie keine technologische Wirkung im Endprodukt mehr haben und wenn es sich um kleine Verpackungen oder kleine Figuren handelt. Auch Enzyme und technische Hilfsstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben, müssen nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden.
 

Was sagt das Gesetz?

Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz bilden die seit 1998 europaweit gültigen EG-Richtlinien zu Zusatzstoffen, die in Deutschland in die Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung umgesetzt wurden. Sie regelt, welche Zusatzstoffe verwendet werden dürfen, in welcher Menge sie zugesetzt werden dürfen und für welche Lebensmittel sie erlaubt sind.

Grundsätzlich dürfen Lebensmitteln nur die gesetzlich erlaubten Zusatzstoffe zugesetzt werden. Dabei gilt: Die Verwendung muss technologisch notwendig und gesundheitlich unbedenklich sein.
 

Sind Zusatzstoffe gesundheitlich bedenklich?

Zusatzstoffe dürfen nur in bestimmten Höchstmengen den Lebensmitteln zugesetzt werden, die bei lebenslanger täglicher Zufuhr als sicher gelten. Für die meisten Zusatzstoffe werden zunächst Fütterungsversuche mit Tieren durchgeführt. Die Dosis, bei der auch in den empfindlichsten Tierversuchen keine negativen Wirkungen mehr beobachtet wurden, wird noch einmal durch den Sicherheitsfaktor 100 geteilt und ergibt den so genannten ADI-Wert. Das Kürzel steht für acceptable daily intake oder duldbare tägliche Aufnahmemenge und wird in mg/kg Körpergewicht angegeben.

Ganz ohne Probleme ist diese Vorgehensweise jedoch nicht, da sich Tierversuche nie vollkommen auf den Menschen übertragen lassen und auch die Kenntnisse über Wechselwirkungen verschiedener Stoffe miteinander nur gering sind. Individuelle Empfindlichkeiten wie Allergien oder Unverträglichkeiten können in dieser Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
 

Sind Zusatzstoffe für Kinder gesundheitlich unbedenklich?

Viele Zusatzstoffe werden gerade von Kindern in zu großen Mengen konsumiert. Sie essen besonders gerne die Lebensmittel, deren Herstellung ohne den reichlichen Einsatz von Zusatzstoffen nicht möglich wäre, z.B. knallbunte Lollys, künstlich gesüßte Limos, oder schaumige Desserts. Untersuchungen in einigen EU-Staaten haben ergeben, dass je nach Essgewohnheiten Kinder häufig die zulässigen Höchstmengen beim Verzehr von Zusatzstoffen überschreiten.
 

Bericht der Kommmission über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union


Suche
Kontakt
Sitemap
Wir über uns

Datenschutz Impressum Home